Wie hoch belaufen
sich die zu erwartenden Erträge für Ihr projektiertes Bauvorhaben? Welchen
Marktwert wird die Liegenschaft nach Realisation des Projektes haben?
Wir beantworten Ihnen diese Fragen.
In Stockwerkeigentümergemeinschaften werden die Miteigentumsanteile in
sogenannten Wertqouten ausgewiesen. Diese können in Hundertstel oder
Tausendstel angegeben werden.
Sie planen die Erstellung einer
Stockwerkeigentümergemeinschaft und möchten eine mögliche Aufteilung der
Wertquoten von einem neutralen Fachmann rechnen lassen?
Auch nach Um- und Anbauten entstehen
offene Fragen über die Aufteilung der Wertquoten. Stimmt diese so noch? Gerne nehmen wir eine
Berechnung oder eine Überprüfung der Wertquoten vor.
Änderungen
an den Wertquoten bedürfen jedoch der Zustimmung aller unmittelbar
Beteiligten und der Genehmigung der Versammlung der Stockwerkeigentümer sowie der anschliessenden Eintragung im Grundbuch.
Jeder
Stockwerkeigentümer hat jedoch Anspruch auf Berichtigung, wenn seine
Quote aus Irrtum unrichtig festgesetzt wurde oder infolge von baulichen
Veränderungen des Gebäudes oder seiner Umgebung unrichtig geworden ist.
Insbesondere bei Rendite-Liegenschaften stellt sich die Frage, welchen finanziellen Nutzen eine Investition erbringt.
Wir stellen den
Investitionsaufwand in das Verhältnis mit dem zu erwartenden Ertrag und zeigen
Ihnen auf transparente Art die Möglichkeiten für Ihre Investition.